Damit alle Beteiligten wissen, wie wir mit regelverletzenden Verhalten umgehen, haben wir einen Maßnahmenkataolg aufgestellt:
Fallbeschreibung
Bewusste Beleidigung zwischen Schüler und Schüler
Bewusste Beleidigung von Mitarbeitern
Kleine absichtliche Handgreiflichkeiten
(z.B. schubsen)
Tätlichkeiten gegen Mitarbeiter
Schwere körperliche Übergriffe
(z.B. treten, würgen, schlagen, Gegenstände werfen)
Übergriffe gegen Rollstuhlfahrer
Waffen, Messer, Munition / Feuerwerkskörper etc. werden in die Schule gebracht
Das Mitbringen ist verboten RdErl. d. MK v. 6.8.2014
Umgang mit Feuerzeug und Streichhölzern
Sexuelle Übergriffe
Sachbeschädigung
Verlassen des Schulgeländes
Rauchen/Alkohol/Drogen
Handynutzung
(unerlaubt im Unterricht oder außerhalb der Handy-zone)
Maßnahmen
- Entschuldigung beim Beleidigten und Ermahnung
durch den Mitarbeiter
Bei Wiederholung
- Pausenverbot
- Ermahnung durch den Mitarbeiter
- Meldung an die Schulleitung (kurze Info, ohne Schüler)
- Dokumentation durch das Klassenteam
- Entschuldigung und Wiedergutmachung (z.B. Bild,Brief)
Bei mehrfachem Vorkommen
- Erziehungsmaßnahme
Bei mehrfacher Wiederholung dieses Ablaufes
- Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme
- Klare Intervention durch den Mitarbeiter (Trennung
der Schüler und deutliches „Stopp“)
- Meldung an das Klassenteam
- Entschuldigung
- Meldung an die Schulleitung und das Klassenteam
- Eilmaßnahme der Schulleitung: Sofort nach Hause und
1 Tag Schulverbot im Sinne einer Erziehungsmaßnahme
Bei nochmaliger Wiederholung dieses Ablaufes
- Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme
- Meldung an die Schulleitung und das Klassenteam
- Eilmaßnahme der Schulleitung (sofort nach Hause und
Schulverbot bis zur Entscheidung der Klassenkonferenz)
- Klassenkonferenz und Ordnungsmaßnahme
In extremen Fällen Einschaltung der Polizei
- sofortige Wegnahme
- Information der Schulleitung
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über
Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit
Ordnungsmaßnahme
- ggf. Einbeziehen der Polizei
- Aushändigung nur an die Eltern, Beratung der Eltern
- Feuerzeug und Streichhölzer sollten möglichst nicht in
die Schule mitgebracht werden
- Auf dem Schulgelände ist das Hantieren damit
untersagt.
- sofortige Wegnahme
- Information der Schulleitung
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über
Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit
Ordnungsmaßnahme
- Meldung an die Schulleitung und das Klassenteam
- Eilmaßnahme der Schulleitung (sofort nach Hause und
1 Tag Schulverbot im Sinne einer
Erziehungsmaßnahme, evtl. Akteneintrag)
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über
Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit
Ordnungsmaßnahme
- Hinweise auf Beratung und Unterstützung an die Eltern
wenn möglich/nötig Trennung der Schüler durch
Klassenwechsel
Im Wiederholungsfall
Einschalten der Polizei als päd. Hilfe oder zur Anzeige
- je nach Schwere des Fehlverhaltens Entscheidung über
Erziehungsmaßnahme oder Klassenkonferenz mit
Ordnungsmaßnahme
- Wiedergutmachung (z.B. durch Reinigungsarbeiten)
- im Falle von Schadensersatz-Brief an die Eltern
- Information der Schulleitung
- Elterninformation (Standardbrief im Büro)
Auf dem Schulgelände/im Nahbereich der Schule:
- Dokumentation durch das Klassenteam
- Elterninformation
- Erziehungsmaßnahme
Bei mehrfacher Wiederholung dieses Ablaufes
- Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme
Außerhalb der Schule (ohne rechtliche Handhabe):
- Schüler ansprechen
- Elterninformation
- Abgabe des Handys
- Wenn Schüler sich weigert: Klassenteam und evtl.
Schulleitung informieren
- beim ersten Mal: Aushändigung nach Schulschluss
Im Wiederholungsfall
- Aushändigung nach Schulschluss an die Eltern
Der hier vorgelegte Maßnahmenkatalog setzt nicht das pädagogisch sinnvolle Handeln im Einzelfall außer Kraft. Er greift auch nicht in die letztendliche Entscheidungsbefugnis der Schulleitung ein.