Schulregeln
• Benutze das Handy nicht im Unterricht!
• Benutze das Handy nur in den Pausen und im erlaubtem Bereich der Schule (Forum)!
• Aufnahmen von Lehrern oder Schülern sind ohne die Erlaubnis der Personen verboten!
• Bei Verstößen gegen die Handyordnung wird euer Handy eingesammelt. Ihr bekommt es erst am
Ende des Schultages wieder.
• Besteht der Verdacht, dass ihr strafbare Inhalte auf dem Handy erstellt oder gespeichert habt, wird
von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet!
• Achtet auf die Lautstärke - andere wollen nicht mithören!
• Notfallanrufe könnt ihr von der Klasse aus erledigen und vom Sekretariat!
Schülerinformationen
Jeder weiß, dass Schläge und Tritte Körperverletzungen sind und Straftaten darstellen.
Wisst ihr auch, dass
• das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Umherzeigen, auch wenn
ihr nicht selbst Gewalt angewandt habt, ebenfalls strafbar ist?
• das Herunterladen von gewaltverherrlichenden oder bestimmten pornografischen Fotos und Videos
aus dem Internet und das Umherzeigen eine Straftat darstellt?
• das alleinige Bereithalten von derartigen Fotos und Videos strafbar ist?
• das heimliche Fotografieren von Personen und das Umherzeigen dieser Aufnahme eine Straftat
darstellt?
Wie helft ihr Opfern?
Wenn keiner etwas sagen, keiner etwas hören und keiner etwas sehen würde, wie lange soll dann ein Opfer leiden? An wen kann man sich wenden? Wo findet ihr sonst Rat? Sprecht mit Leuten, denen ihr
vertrauen könnt, z. B. Eltern, Lehrern oder den Jugendbeauftragten der Polizei.
Habe Mut, nicht wegzusehen und helft mit, dass wir diese Form der Gewalt gemeinsam eindämmen können.
Was dürfen Lehrer?
Auch für Lehrer und Lehrerinnen gelten bestimmte Regeln:
Aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf ein Lehrer oder eine Lehrerin – selbst bei einem begründeten Verdacht den Speicher des Mobilgerätes nicht
kontrollieren, sondern muss das Handy der Polizei ausliefern.
Eine Einsichtnahme in den Bildspeicher mit Einverständnis des Schülers ist aber möglich.
Eine polizeiliche Durchsuchung eines Schülers und die Sicherstellung eines Handys sind bei Tatverdacht und bei „Gefahr im Verzuge“ grundsätzlich immer möglich.
Und warum das alles?
Wir möchten an unserer Schule für jüngere Schüler ein Vorbild sein und folgende Dinge vermeiden:
• Unterrichtsstörungen
• Mobbing unter Schülern und „gegen“ Lehrkräfte
• Tauschen oder Erstellen von Gewaltvideos
• Anschauen von strafbaren Inhalten